Interessantes zur Briefwahl

Wer kann per Briefwahl wählen?

Jeder wahlberechtigte Bürger kann die Briefwahl beantragen.

Ein Grund muss beim Antrag übrigens nicht genannt werden.

Bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Der Antrag muss bis zum 13. März 2020 um 15:00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen.

(Ausnahmen gibt es nur bei nachweisbarer, plötzlicher Erkrankung. Dann verschiebt sich der Termin auf den Wahlsonntag um 15:00 Uhr.)

Wie können die Unterlagen zur Briefwahl beantragt werden?

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • persönlich auf der Gemeinde. Dazu ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Formular aufgebracht.
  • online über den Link bzw. den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
  • online über das Bürgerservice-Portal der VG Lechfeld.
  • per Post. Dazu einfach Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigungskarte ankreuzen und diese an die Gemeinde schicken.

Telefonisch können die Unterlagen jedoch nicht angefordert werden. Und bei der Beantragung sollte man einen gültigen Lichtbildausweis und die Wahlbenachrichtigung bereit halten.

Zugestellt werden die Unterlagen dann per Post, zumeist innerhalb einer Woche nach der Beantragung.

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen abgegeben werden?

Die Unterlagen müssen bis Schließung der Wahllokale vorliegen. Dazu können sie zuvor (persönlich) in der Gemeinde oder im Wahllokal abgegeben werden.

Auch mit der Post versandte Briefwahlzettel müssen bis Schließung der Wahllokale vorliegen. Dazu sollten sie also spätestens am Donnerstag, den 12. März 2020 bei der Post abgegeben werden. Sie am Samstag oder Sonntag in den Briefkasten zu stecken ist zu spät, Freitag könnte knapp werden.

Wer sich kurzfristig entscheidet, sollte also besser persönlich bei der Gemeinde vorstellig werden, da können die Unterlagen dann gleich ausgefüllt und abgegeben werden.

Was ist in den Briefwahlunterlagen enthalten? 

Die Unterlagen zur Briefwahl umfassen:

  • einen Wahlschein
  • die Stimmzettel
  • die gleiche Azahl an Stimmzettelumschlägen
  • einen roten Wahlbriefumschlag
  • ein Merkblatt

Wie genau alles auszufüllen ist, steht im Merkblatt: 

Die Stimmzettel ausfüllen, in die Stimmzettelumschläge legen und zukleben.
Dann den Wahlschein unterschreiben und alles zusammen in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Diesen dann ebenfalls zukleben.

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