Jeder wahlberechtigte Bürger kann die Briefwahl beantragen.
Ein Grund muss beim Antrag übrigens nicht genannt werden.
Der Antrag muss bis zum 13. März 2020 um 15:00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen.
(Ausnahmen gibt es nur bei nachweisbarer, plötzlicher Erkrankung. Dann verschiebt sich der Termin auf den Wahlsonntag um 15:00 Uhr.)
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Telefonisch können die Unterlagen jedoch nicht angefordert werden. Und bei der Beantragung sollte man einen gültigen Lichtbildausweis und die Wahlbenachrichtigung bereit halten.
Zugestellt werden die Unterlagen dann per Post, zumeist innerhalb einer Woche nach der Beantragung.
Die Unterlagen müssen bis Schließung der Wahllokale vorliegen. Dazu können sie zuvor (persönlich) in der Gemeinde oder im Wahllokal abgegeben werden.
Auch mit der Post versandte Briefwahlzettel müssen bis Schließung der Wahllokale vorliegen. Dazu sollten sie also spätestens am Donnerstag, den 12. März 2020 bei der Post abgegeben werden. Sie am Samstag oder Sonntag in den Briefkasten zu stecken ist zu spät, Freitag könnte knapp werden.
Wer sich kurzfristig entscheidet, sollte also besser persönlich bei der Gemeinde vorstellig werden, da können die Unterlagen dann gleich ausgefüllt und abgegeben werden.
Die Unterlagen zur Briefwahl umfassen:
Wie genau alles auszufüllen ist, steht im Merkblatt:
Die Stimmzettel ausfüllen, in die Stimmzettelumschläge legen und zukleben.
Dann den Wahlschein unterschreiben und alles zusammen in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Diesen dann ebenfalls zukleben.