Wie funktioniert die Wahl?

Wer wird gewählt?

In Klosterlechfeld finden am 15. März 2020 quasi vier Wahlen gleichzeitig statt. Und zwar die Wahl des Bürgermeisters, des Gemeinderates, des Kreistages und des Landrates. Dafür wird es je einen, also insgesamt vier, Stimmzettel geben.

 

Aus den Reihen der U.K.W. bewerben sich Kandidaten lediglich für einen Sitz im Gemeinderat. Unser Augenmerk gilt nun einmal "nur" der Mitarbeit und politischen Mitgestaltung in unserem Heimatort. 

Welche Stimmzettel gibt es?

  • Gelb - Wahl des Bürgermeisters
  • Hellgrün - Wahl der Gemeinderäte
  • Hellblau - Wahl der Landräte
  • Weiß - Wahl der Kreisräte

Wie fülle ich den Stimmzettel korrekt aus?

Es wird vier verschiedene Stimmzettel geben:

  • einen gelben Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters
  • einen hellgrünen Zettel für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder
  • einen hellblauen Zettel für die Landratswahl und
  • einen großen weißen Stimmzettel für die Wahl der Kreisräte.

Am einfachsten und unkompliziertesten sind die Wahl des Bürgermeisters und des Landrats. Hier genügt jeweils ein Kreuz auf dem entsprechenden Stimmzettel.

 

Bei der Wahl des Gemeinderats und bei der des Kreistags entspricht die Zahl der Stimmen der Anzahl der Mitgliederde Gremiums. In Klosterlechfeld sind das für den Gemeinderat 28*) Stimmen für die 14 Sitze und für den Kreistag 70 Stimmen.

*) aufgrund der Gemeindegröße wird die Stimmenanzahl anhand der Sitze (14) verdoppelt.

Dabei können Kandidaten direkt und/oder eine ganze Liste gewählt werden. Besonders letzteres, die Listenwahl, sollte nicht vergessen werden und ist weiter unten genauer beschrieben.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jeder Wähler hat bei der Kommunalwahl 2020 in Bayern auf dem Wahlzettel grundsätzlich so viele Stimmen, wie es Sitze in einem Gremium gibt. Dies steht oben auf dem Stimmzettel!

  • Bei der Wahl des Bürgermeisters und des Landrats hat man genau 1 Stimme.
  • Auf dem Stimmzettel zum Gemeinderat kann man 28 Kreuze verteilen.
  • Und für den Kreistag darf man sogar 70 Stimmen verteilen.

Man kann Kandidaten eine, zwei oder drei Stimmen geben. Dazu schreibt man einfach die Zahl der Stimmen in das Feld neben dem Kandidaten (das wird dann Kumulieren genannt).

Die gewählten Kandidaten können auch in verschiedenen Listen stehen (Im Fachjargon "Panaschieren" genannt).

 

Hier können Sie sich eine Infografik des Münchner Merkurs zur Kommunalwahl 2020 in Bayern als Spickzettel für die Wahlkabine als pdf-Datei herunterladen und ausdrucken.

[externer Link]

© Münchner Merkur

Aber man kann nicht nur Kandidaten direkt, sondern zusätzlich auch eine (1) ganze Liste wählen. In dem Fall werden die restlichen Stimmen, die nicht direkt auf Kandidaten verteilt wurden, gleichmäßig von oben nach unten auf die Mitglieder der gewählten Liste aufgeteilt.

Aber auch dabei kann niemand mehr als insgesamt drei Stimmen bekommen.

Will man bei der Listenwahl einen Kandidaten von der Verteilung der Stimmen ausschließen, kann man ihn streichen.

Hier finden Sie die Möglichkeiten zur Stimmenverteilung noch einmal in einem Flyer des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration.

www.deinewahl.bayern.de/kommunalwahl

Listenkreuz = Rest Stimmen Rettung

Wer nicht alle Stimmen direkt auf die Kandidaten verteilen will kann zusätzlich eine Liste ankreuzen. Dann werden die noch verbleibenden Stimmen von oben nach unten gleichmäßig auf die Kandidaten dieser Liste verteilt.

Im Beispiel oben sind noch 8 Stimmen übrig. Diese werden in dem Beispiel dann auf die ersten 8 Kandidaten der Liste A verteilt.

 

So kann man übrigens auch sichergehen, alle seine Stimmen einzubringen.

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U.K.W. - Unabhängige Klosterlechfelder Wählergemeinschaft